Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines - Geltung der AGB 
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit DH-Internet ( im folgenden DHI genannt ). Verkauf, Lieferung und Leistung aller auf der Homepage von DHI angebotenen Produkten erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, wobei E-Mails nur dann der Schriftform genügen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Einbeziehung abweichender AGB eines Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Zukünftige von diesen Bedingungen abweichende AGB von DHI werden jeweils automatisch Vertragsbestandteil, soweit dem Kunde die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben wurde und dieser nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen wurde. Im Falle des Widerspruchs behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden AGB ihre Geltung. Sind dem Kunden diese AGB nicht mit einem Angebot zugegangen, oder wurden sie ihm nicht bei einer anderen Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er die AGB aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste. Alleiniger Ansprechpartner für Nebenabreden oder Zusicherungen, welche über den Inhalt dieser AGB hinausgehen, ist Dietmar Hoffmann. 
§ 1.2 Top-Level-Domains
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste. 

§ 2 Angebote, Vertragsabschluß, Kündigung 
Mit der Auftragserteilung an DHI, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und DHI zurückzutreten. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn DHI eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot handschriftlich unterzeichnet und schriftlich, ggf. mit Firmenstempel versehen, auf dem Postweg zurücksendet oder -faxt. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Es wird eine Abschlagszahlung von 25 Prozent der Auftragssumme berechnet. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann ohne Angabe von Gründen von DHI mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. DHI ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Gekündigt werden kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund, insbesondere dann, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß dieser AGB und eventuellen weiteren Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag verletzt oder der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht nachkommt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei Telefax und E-Mail der Schriftform nicht genüge tragen. Im Falle einer Kündigung sind die bereits von DHI erbrachten Leistungen zu vergüten. DHI ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung. Werden von Dritten gegenüber DHI Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist DHI berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren. 

§ 3 Folgeverträge Ansprüche auf den Abschluss von Folgeverträgen werden für DHI aus diesem Vertrag nicht begründet. 

§ 4 Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Datenschutz, Aufklärungspflicht Beide Vertragspartner verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen, bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht. Die Vertragspartner sind sich bewusst, das Abschluss und Erfüllung dieses Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Vertragspartner, deren Mitarbeiter, Unterauftragnehmer usw. führen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet und zu diesem Zwecke auch an Dritte bekannt gegeben werden können. Der bekannt gebende Partner wird in solchen Fällen durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes sorgen. Beide Vertragspartner sind zu gegenseitiger Aufklärung über alle Umstände verpflichtet, welche das Arbeitsresultat beeinflussen könnte. Soweit sich DHI Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist DHI berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, von DHI zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von DHI nutzen, haftet der Kunde gegenüber DHI auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. 

§ 5 Gewährleistungen, Haftung, Schadenersatz, Rechte Dritter, Pflichten des Auftraggebers, Datensicherheit und Inhalte 
Unsere Dienstleistung ist die Erstellung und Testung gebrauchstauglicher Webseiten entsprechend den vertraglichen Vorgaben herzustellen, mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, die Vermittlung von Speicherplatz, die Annmeldung bei Suchmaschinen, ggf. das übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Kunde über Speicherplatz verfügt sowie die Wartung der Internetseiten des Kunden. DHI verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. DHI verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Wir weisen darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Formular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. DHI haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er - gleichgültig in welcher Form - an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und / oder Veränderung dieser Daten verfügen. Branchenspezifische Kenntnisse werden von DHI nicht erwartet. DHI ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen. Für Mängel der Website haftet DHI nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts. DHI haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen von DHI für pornografische oder sonstige rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der USA verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde DHI unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro). Insbesondere ist DHI nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte DHI wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, DHI von jeglicher Haftung freizustellen und DHI die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DHI nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von DHI auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von DHI gilt. Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist. Für Kunden, die Verbraucher sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr für vertragliche Schadensersatzansprüche und eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für alle übrigen Gewährleistungsansprüche. DHI übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Webseiten sowie keine Garantie für identische Darstellung bei der Verwendung von unterschiedlicher Browsersoftware, es sei denn es fällt DHI grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die DHI prüft die erstellten Web-Seiten auf Ihre Funktionalität und Lauffähigkeit bei der Verwendung von unterschiedlicher Browsersoftware. Ausschließlich Fehler im Design, die dazu führen, dass die Web-Seiten nicht abrufbar sind, werden von DHI bereinigt. Dies gilt auch, wenn nur Teile der Web-Seiten fehlerhaft programmiert sind und es dadurch zu Problemen beim Aufruf der Web-Seiten kommt. Die DHI erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit einer Nachbesserung. Wenn der Auftraggeber selbst Eingriffe am Quelltext der Web- Seiten vornimmt, erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch. Für Ausfälle im Internet, z. B. Serverausfälle, die dazu führen, dass Web-Seiten - auch vorübergehend - nicht aufgerufen werden können, kann die DHI nicht haftbar gemacht werden. Die Einträge in Suchmaschinen, s. § 6.3, werden in Absprache mit dem Auftraggeber getroffen. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden und hieraus keine Haftung für DHI entstehen. Hiervon ausgenommen ist grob fahrlässiges Verhalten von DHI. Die DHI erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit der Nachbesserung.. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche nach diesen AGB unzulässig sind, ist DHI berechtigt, den Tarif zu sperren. DHI wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
§ 5.1 Erstellung und Testung von Webseiten, Auftragsablauf, Abnahme
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber wird ein entsprechenden Musterentwurf erstellt. DHI ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs, Änderungen / Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste. Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch DHI nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Fertigstellung der Website ist DHI verpflichtet, dem Kunden die Website entweder auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder auf einem vom Kunden benannten Server zugänglich zu machen. Der Kunde ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage davon zu überzeugen, dass die von DHI gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Die Abnahme ist in Schriftform zu erklären. Weigert sich der Kunde aus Gründen, die DHI weder ganz noch teilweise zu vertreten hat, bei einer Abnahme mitzuwirken, kann ihm DHI eine Nachfrist von 14 Tagen ansetzen, innerhalb welcher die Abnahme erfolgen muss, widrigenfalls der entsprechende Teil bzw. der Auftrag in seiner Gesamtheit als abgenommen gilt, ohne das es eines Abnahmeprotokolls bedürfte. Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. DHI behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Eine Verlängerung der Haftung von DHI kann der Kunde nur durch einen Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages erreichen. DHI übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. Somit haftet DHI nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat DHI eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die DHI die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. DHI ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Eine Text-Seite ist die in Standardschrift und Standardgröße gefertigte Seite auf einem 14-Zoll-Bildschirm bei Vollbildansicht, Dargestellt im Opera-Browser bei einer Ansicht von 100 %.
§ 5.2 Speicherplatz, Domainnamen, Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf
 
DHI garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus. Bei der Verschaffung und / oder Pflege von Domains wird DHI im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Hier gelten die AGB dieser Organisation. Der Kunde stellt die erforderlichen Daten zur Verfügung. DHI hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. DHI übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/ oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde DHI, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei. Der Kunde ist verpflichtet DHI einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, DHI unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von DHI über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und DHI das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte. 
§ 5.3 Anmeldung bei Suchmaschinen
Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch DHI nach besten Möglichkeiten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für den Erfolg und Nutzen der Anmeldung. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. 
§ 5.4 Übertragung der Daten auf den Server
DHI haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss des Auftrags überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch DHI ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und /oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. DHI ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen. 
§ 5.5 Wartung von Internetseiten
Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit DHI abgeschlossen, sind wir dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.
§ 5.6 - Pflichten der Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, DHI unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und - im Fall des Lastschriftverfahrens - seiner Bankverbindung, insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners mitzuteilen. Der Kunde stellt DHI die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist DHI nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist DHI verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken. Der Kunde ist auch im übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege der vertragsgegenständlichen Website verpflichtet. Der Kunde ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der Website erforderlichen Informationen verpflichtet. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde selbst erscheinen oder sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen. Sofern DHI dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde DHI jeweils unverzüglich mitteilen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht ( Impressum ) bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt DHI von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. 

§ 6 Zahlungsbedingungen, Abnahmeverzug, Vertragsrücktritt
Die Vergütung für die erbrachten Webdesignleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste von DHI. Diese ist in ihrer jeweiligen Form Vertragsbestandteil. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen. Für die von DHI erbrachten Leistungen werden die Entgelte mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte ( z. B. an Web-Hoster ) hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung). Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Anerkannte Zahlungsweise sind Lastschrifteinzugsverfahren ( der Kunde ermächtigt DHI, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen) und Rechnungsstellung. Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Telefax an die vom Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilte Faxnummer gesendet worden ist. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist DHI berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,56 zu verlangen. Nach Vertragsabschluss hat der Kunde eine Anzahlung (Abschlagszahlung) in Höhe von 25 % der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Pauschalvergütung an DHI zu zahlen. ( s. § 2 ) Diese Anzahlung ist ohne Abzüge innerhalb von zehn Werktagen nach deren Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig. Nach Fertigstellung der Website wird DHI dem Kunden den Rest der Pauschalvergütung und alle Vergütungen für Mehraufwendungen in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist rein netto ohne Abzüge innerhalb von zehn Werktagen nach deren Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist DHI vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und eventuell bereits veröffentlichte Internetseiten des Kunden, die von DHI erstellt wurden, zu sperren. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. Sollte nach erfolgter Erinnerung vom Kunden keine Zahlung erfolgt sein, ist DHI berechtigt für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- zu berechnen. Für rückbelastete Lastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- erhoben. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Webseite nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist DHI berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann DHI 75 % des, dem Auftrag zugrunde liegenden Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern.) DHI ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen
§ 6.1 - Aufrechnung, Zurückbehaltung
 
Gegen Ansprüche von DHI kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu. 

§ 7 Vertragsdauer 
Vertragsdauer ist die durch den Kunden und DHI vereinbarte Laufzeit des Vertrages. 

§ 8 Sonstige Bestimmungen
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. 

§ 9 Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrechte, Eigenwerbung
An allen von dem Auftragnehmer gelieferten Waren und Dienstleistungen behält sich DHI das Eigentumsrecht vor, bis der Auftraggeber sämtliche vertraglich vereinbarte Vergütungen geleistet hat. DHI bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen. DHI räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Internetseiten zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes ebenfalls erst wirksam, wenn der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung vollständig an DHI entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei DHI. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen. Das eingeräumte Nutzungsrecht darf nicht auf Dritte übertragen werden. Der Auftraggeber gestattet DHI, an geeigneten Stellen der Internetseiten Hinweise auf die Urheberstellung von DHI aufzunehmen ( URL, E-Mail ). Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von DHI zu entfernen.

§ 10 Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, sich auf eine die unwirksame Klausel ersetzende wirksame Klausel zu einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Intension der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

§ 11 - Schlussbestimmungen 
Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Ahrweiler. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen DHI und dem Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, ist Ahrweiler. Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN Kaufrecht), auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit DHI geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von DHI. 
Die AGB sind auf der Homepage von DHI jederzeit abrufbar unter www.dh-internet.de 
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 06.09.2009
DH-Internet, Sebastianstraße 133, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

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Datum der letzten Aktualisierung dieser Seite: 06.09.2009  
Datum der letzten Bearbeitung dieser Seite:  18.05.2009

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